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Welche Arten von Aufträgen können an Immobilienmakler erteilt werden?

Der einfache Allgemeinauftrag hat für den Kunden sowohl Vor- als auch Nachteile. Der Vorteil liegt darin, dass Kosten nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung von Grundstücken, Häusern und Wohnungen anfallen. Der Nachteil ist , dass ein einfacher Allgemeinauftrag den Immobilienmakler nicht zu Aktivitäten verpflichtet. Das ist nur beim Makleralleinauftrag sowie beim qualifizierten Makleralleinauftrag der Fall.

Beim „einfachen“ Alleinauftrag darf der Anbieter weiterhin selbst nach geeigneten Interessenten suchen. Er verzichtet im Gegensatz zum einfachen Maklerauftrag lediglich darauf, mehrere Immobilienmakler zu beauftragen. Beim "qualifizierten Alleinauftrag" hat der Anbieter das Recht auf einen Kauf oder Verkauf ohne den Immobilienmakler nicht. Bei beiden Formen des Alleinauftrags entstehen aufseiten des Maklers Ansprüche auf eine Aufwandserstattung auch bei einem fehlenden Vermittlungserfolg. Alle Varianten der Aufträge für Immobilienmakler können mit und ohne zeitliche Befristung erteilt werden.

Wie kann ein Makler beim Haus verkaufen helfen?

Bei weniger lukrativen Objekten ist es schwer, auf den gängigen Online-Plattformen geeignete Käufer zu finden. Makler haben einen Pool aus interessierten Käufern und können sich durch enge Kooperationen auch in den Interessentenpools von Kollegen bedienen. Das verhilft vor allem bei Objekten mit zahlreichen Besonderheiten zu schnelleren Erfolgen. Immobilienmakler nutzen bei der Präsentation der Objekte ausgeklügelte Strategien, bei welchen auch Wissen aus dem Bereich der Psychologie angewendet wird. Oftmals fassen sie mehrere Interessenten für einen Besichtigungstermin zusammen. Das spart Zeit und kann im optimalen Fall durch die gezielte Ausnutzung einer vorhandenen Konkurrenz zwischen mehreren Interessenten dazu führen, dass der bei einem Hausverkauf erzielte Preis kräftig in die Höhe getrieben wird.

Woran erkennt man einen qualifizierten Makler?

  1. ...verfügt über langjährige Erfahrung,

  2. ...kennt den lokalen Markt,

  3. ...informiert über die Entwicklungen am Immobilienmarkt,

  4. ...nimmt sich Zeit für Verkäufer und Interessenten,

  5. ...nimmt alle Einwände des Kunden ernst,

  6. ...warnt vor Risiken,

  7. ...bildet sich kontinuierlich weiter,

  8. ...wird niemals unter Zeitdruck auf einen Vertragsabschluss drängen,

  9. ...verlangt keine Vorauszahlungen,

  10. ...klärt auf, wie er arbeitet.

Was versteht man unter Maklercourtage (Provision) ?

Die Maklercourtage (auch Provision genannt) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652b bis 655 BGB) sowie einigen weiteren Vorschriften geregelt. Ein Makler darf nicht ohne Weiteres eine Provision verlangen. Nach dem Gesetz müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Makler Anspruch auf die Courtage hat:

  1. das Zustandekommen eines Maklervertrages mit dem Auftraggeber,

  2. eine entsprechende Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit des Maklers,

  3. der Abschluss eines wirksamen Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag),

  4. ein bestehender Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Hauptvertrages.

Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, wie sich die Provision zusammensetzt. Nichtsdestotrotz hat jedes Bundesland seine eigenen "Standardprovisionen".

Wie hoch ist die Maklercourtage (Provision) beim Verkauf einer Immobilie?

Die Provision darf in Baden Württemberg brutto bis 7,14 % des notariellen Kaufpreises betragen. In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer diese Courtage je zur Hälfte. Provisionen sind im Allgemeinen aber meist verhandelbar und nicht festgeschrieben. 

Wie hoch ist die Maklercourtage (Provision) bei der Anmietung einer Immobilie?

Nachdem die Bundesregierung das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 eingeführt hat, bezahlt der Besteller des Immobilienmaklers, in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision. Meist sind dies im privaten Bereich 2 Kaltmieten plus 19 % Mwst. und im gewerblichen Bereich bis zu 3 Kaltmieten plus 19 % Mwst. . Auch hier ist die Provision meist verhandelbar und nicht festgeschrieben.  

Welche Kosten kommen auf einen Immobilienkäufer zu?

  1. Grunderwerbsteuer: 5% Prozent vom notariellen Kaufpreis in Baden Württemberg

  2. Notar- und Grundbuchkosten1,5 Prozent - 2 % vom notariellen Kaufpreis in Baden Württemberg

  3. Maklerprovision: 3,57 % - 7,14 % brutto vom notariellen Kaufpreis

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